In nachfolgenden geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden:
- Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbare Settings
- öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi
- Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
- Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr
- Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie zB einer Messe betreten
Hier ist ein 3-G Nachweis nötig:
- Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime
Das gilt für Kinder:
- Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr benötigen keine Maske
Überall wo Erwachsene eine FFP2-Maske benötigen, gilt für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr folgendes:
- Kinder ab 6 Jahre bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können einen normalen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen
Testmöglichkeiten im Montafon:
Eine Auflistung der Testmöglichkeiten (zB für die Heimreise) findest Du auf montafon.at/coronatest.
Weitere Infos: Sicher zu Gast